Geländevermessung

Als Basis für die Planung dient die Vermessung, welche den ersten Schritt auf dem Weg zu einer genehmigungsfähigen Planung ist. Hierbei wird ein Lageplan erstellt, die im Bebauungsplan vorgegebenen Richtpunkte mit erfaßt und es wird eine Höheneinmessung vorgenommen, so daß der Architekt genau über das zu bebauende Gelände bescheid weiß.

Die Vermessung für den Architekt unterscheidet sich hier von der Katastervermessung, die später noch von der Stadt vorgenommen wird um die Grundstücksgrenzen genau zu bestimmen.

Die Vermessung wird bei uns direkt vom Architekten beauftragt, der dann die entsprechenden Daten vom Vermesser in elektronischer Form zurück erhält um damit unser Haus planen zu können.

In unserem Fall ergab die Vermessung positive Neuigkeiten.
Zum einen kann das Haus von der Geländetopografie so geplant werden, dass nicht unterfüllt werden muss, so dass hier keine Zusatzkosten zu erwarten sind.

Zum anderen werden wir wohl - auch wenn das Bodengutachten noch aussteht - keine Probleme mit der Entwässerung bekommen, da der Keller auf einer Hausseite komplett frei liegt und jegliches Wasser so ums Haus herumgeführt werden kann.

Zudem haben wir 2 Abwasserkontrollschächte auf dem Grundstück (Unser Grundstück war ursprünglich für 2 Doppelhaushälften vorgesehen) und einer liegt für die Entwässerung sehr günstig fast auf Kellerbodenniveau.

Die Notwendigkeit einer weißen Wanne, welche die Kosten in die Höhe getrieben hätte, ist somit weitestgehend ausgeschlossen. Ein Standardkeller sollte hier ausreichen.