Finanzierungsbestätigung

Jetzt wo das Bemusterungsprotokoll unterzeichnet ist und der endgültige Preis feststeht, haben wir uns der Finanzierungsbestätigung gewidmet.

Zuerst haben wir den Gesamtbetrag korrigieren lassen, was sehr unkompliziert vonstatten geht. Danach haben wir den Betrag splitten lassen, da wir ja mit L-Bank und Sparkasse gleichermaßen finanzieren, auch das geht ohne Probleme.

Die Finanzierungsbestätigung der Sparkasse läuft dann wieder etwas anders als die der L-Bank. Finanzierungsbestätigung unterschreiben, einscannen und ab per Email zur Sparkasse wo sie sofort weiterbearbeitet wird und dann direkt zu Schwörer geht.

Die Finanzierungsbestätigung der L-Bank geht jetzt erst einmal per Post zu unserem Finanzier bei Schwörer Finanzservice und von dort weiter per Post zur L-Bank und dann vermutlich wieder per Post zurück zu uns und von da zu Schwörer. Dauert etwas länger, da gerade die Post aber nicht streikt, sollte das diesmal auch in einem überschaubaren Zeitrahmen machbar sein :-)

(Im Sommer zum Post-Streik hatten solche Postwege noch 2 Wochen gedauert und uns viel Zeit und Nerven gekostet)

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Kommentare: 2
  • #1

    Natalia (Dienstag, 23 August 2016 21:55)

    Hallo Zusammen,

    habt Ihr den Bauvertrag vor der Finanzierungszustimmung von L-Bank unterschrieben? Gab es keine Probleme damit wegen der Vorbedingung der L-Bank (Vorhabensbeginn nach bestätigtem Antragseingang)?

    Viele Grüße
    Natalia

  • #2

    Markus (Mittwoch, 24 August 2016)

    Hallo Natalia,

    die Bestimmungen der L-Bank sind in Hinsicht Fertighaushersteller ein wenig wie die Katze die sich in den eigenen Schwanz beißt... Zum einen darf man das Vorhaben noch nicht begonnen haben, zum anderen werden zur Bearbeitung aber dann diverse Unterlagen (komplette Architektenplanung, Raumberechnung etc.) angefordert, die man eben erst Erhält, wenn das Vorhaben schon begonnen ist und der Vertrag geschlossen ist.

    Bei Schwörer wird das Dilemma dahingehend umgangen, daß dem Vertrag bei L-Bank Finanzierungen eine Anlage beigefügt wird. In der ist geregelt, daß der Vertrag vorbehaltlich einer Finanzierungsbestätigung der L-Bank geschlossen wird. Sprich: Erteilt die L-Bank keine Finanzierungszusage, so verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Damit sind beide Seiten zufrieden und du aus dem Schneider.

    Gruß, Markus