Problem mit dem Rettungsfenster

So nun kennen wir das Problem mit den Mehrfertigungen. Unklarheiten herrschen noch mit dem Rettungsfenster im ersten Stock, wobei die Ausführung desselben noch vom Architekten mit der Stadt abgeklärt werden muss. Das hatte er uns bei der Vorstellung der Mehrfertigungen auch gesagt, nur waren wir der Meinung, daß der Part schon durch ist. Ist er aber doch nicht :-(

Und weil das Rettungsfenster im ersten Stock noch nicht geklärt ist, kann die Kellerbemusterung nicht angefangen werden. Die Logik was ein Fenster im ersten Stock mit dem Keller zu tun hat erschließt sich mir zwar nicht, aber so ist es halt, machen kann man nichts, nur mal wieder warten...

Immerhin hat der Mitarbeiter dort gemeint, dass es ja eigentlich überhaupt kein Problem sein müsste das Bauvorhaben noch dieses Jahr zu beginnen, da wir den Vertrag ja schon vor geraumer Zeit geschlossen haben.

Parallel werden wir jetzt also mal eine konkrete Zeitplanung anfordern, denn schließlich haben wir im Vertrag stehen, dass nach Erhalt der Baugenehmigung ein verbindlicher Übergabetermin vereinbart wird. Und die Baugenehmigung besteht seit 06.09.2015...

Kommentar schreiben

Kommentare: 0