Prüfung der Unterlagen durch den Baubegleiter

Heute hat sich unser Baubegleiter gemeldet, nachdem er alle Unterlagen die er von uns erhalten hatte durchgearbeitet hatte. Zuvor hatten wir vereinbart, daß wir je nach den Punkten die anfallen, entweder nur telefonieren oder einen persönlichen Termin ausmachen. Da nicht so viele Punkte angefallen sind, reichte ein Telefonat, welches dann jedoch auch fast 2 Stunden lang ausfiel.

Als erstem Punkt haben wir uns dem Keller gewidmet. Vorgesehen haben wir einen Nutzkeller mit erhöhter Raumhöhe auf 2,86m, der unbeheizt sein soll. Allerdings wollen wir uns die Optionen offen halten zumindest einen Raum später zum zeitweise beheizten Gästezimmer auszubauen. Wichtig beim Keller ist, daß erst nach einem Bodengutachten die wirklichen Kosten abgeschätzt werden können, dies erfolgt aber erst nach Abschluß des Werkvertrags, beinhaltet also noch ein Kostenrisiko für uns. Das zweite Kostenrisiko stellt unser Gästezimmer dar, die Vorgaben für einen geheizten Kellerraum und einen unbeheizten Kellerraum unterscheiden sich sehr stark. Bei einem beheizten Kellerraum ist eine aussenliegende Perimeterdämmung unumgänglich, ausserdem muß der Keller dort speziell abgedichtet werden.
Eine Überraschung gab es für uns beim Baumaterial, da wir davon ausgegangen sind, daß der Keller als Weiße Wanne mit WU-Beton ausgeführt ist. Hier haben wir uns aber von der Hochglanzbroschüre täuschen lassen, denn im Kleingedruckten ist WU-Beton als optional und nicht im Standard enthalten aufgeführt und birgt damit für uns je nachdem wie das Bodengutachten ausfällt ein weiteres Kostenrisiko.


Der zweite Punkt war das Angebot an sich. Hier gab es wenig zu bemängeln. Bei der Photovoltaikvorbereitung wurde uns dazu geraten auf einen Feuerwehrschalter zu achten. Dies ist wohl ein freizugänglicher Schalter, mit dem man die Photovoltaikanlage, die wir später irgendwann montieren wollen, stromlos schalten kann. Nur dann ist gewährleistet, daß die Feuerwehr im Brandfall auch löscht. Ist dieser Schalter nicht vorhanden, so läßt die Feuerwehr bei einem Brand das Haus wohl abbrennen, da das Risiko beim Löschen zu hoch ist. Hier muß also zumindest ein Leerrohr zur späteren Anbringung des Schalters vorgesehen sein.
Beim Carport den wir uns mitanbieten haben lassen wurde bemängelt, daß im Angebot zwar der Carport vorhanden ist, aber ein Fundament des Carports nicht. Bedeutet dieses müssen wir in Eigensleitung erstellen oder erstellen lassen. Die Kosten belaufen sich hier auf ca. 100 EUR/m² und stellen insofern eine höhere Kostenbelastung dar, daß der Carport normalerweise auf gewachsenem Boden errichtet werden muß. Das geht bei uns aber nicht, da der Carport direkt am Haus ansteht sich somit die dem Haus zugewandte Seite, wo zuvor die Baugrube ausgehoben wurde, später noch absetzen wird. Der Boden hier muß also erst aufwendig verdichtet werden, wodurch Mehrkosten entstehen.


Als dritten Punkt wurde das Merkblatt zu den Liefervoraussetzungen angesprochen.

Auch hier wurden wir wieder auf die eventuell entstehenden Mehrkosten hingewiesen, da man z.B. den Kranstellplatz einschottern muß. Aber dies hatten wir im Vorfeld schon in den Baunebenkosten berücksichtigt und hier gibt es bei den Anbietern auch keine Unterschiede.
Der einzige Kritikpunkt hier ist, daß zwar die Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten etc. von Schwörer ausgeschrieben werden und wir die dann genehmigen, aber es ist nicht die Rede davon wieviele Angebote wir zur Auswahl bekommen. Hier muß also noch nachgebessert werden und es muß eine Mindestangebotsanzahl mit aufgenommen werden.


Zu Guter letzt kam dann noch der Werkvertrag an sich zur Sprache. Der größte Kritikpunkt ist hier, daß ein Fertigstellungstermin fehlt. Es ist zwar der Liefertermin (1. Aufstelltag des Hauses) mit Datum vermerkt, es findet sich jedoch kein Datum an dem das Haus dann bezugsfertig ist.
Etwas ungläubig wurden die Zahlungsbedingungen hinterfragt, da bei Schwörer erst nach Fertigstellung des Hauses 90% des Kaufpreises anfallen und Schwörer komplett in Vorleistung geht, aber dies hatten wir uns zuvor schon bestätigen lassen.

Ein weiterer zu klärender Punkt stellen die erforderlichen Versicherungen dar. Im Vertrag ist festgeschrieben, daß der Bauherr ab Liefertermin selbst für die erforderlichen Versicherungen zu sorgen hat.
Und zu Guter letzt wurde dann noch das Hausrecht angesprochen, welches ich schon einmal im letzten Beitrag erwähnt hatte. Hier haben wir uns auf eine Formulierung geeinigt, die wir so in die Zusatzvereinbarungen aufnehmen wollen. "Das Hausrecht wird vom Auftragnehmer ausgeübt, wird aber vom Auftraggeber nicht übertragen. Der Bauherr hat jederzeit das Recht das Haus zu betreten."
Damit entfällt dann auch eine gesonderte Vereinbarung zum Schlüsselrecht.

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